1819 lag die Zuständigkeit für das Bildungswesen in Bayern bei der Sektion für öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten im Staatsministerium des Innern. Ende 1825 richtete Ludwig I. mit dem Obersten Kirchen- und Schulrat eine eigene für das Bildungs- und Kirchenwesen zuständige — allerdings nur beratende — Ministerialsektion ein. Sie bestand aus einem Ministerialrat als Vorstand und […]
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